| Aktuelle Ausschreibung freier Lehrer- und Lehrerinnen-Stellen |
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Veröffentlicht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am: 20.05.2010. Erziehung und Unterricht – WS 5 Std. Für das Zustandekommen einer gültigen Bewerbung ist es erforderlich, dass deutlich zum Ausdruck gebracht wird, für welche ausgeschriebenen Unterrichtsgegenstände bzw. Fächerkombinationen und Wochenstunden Interesse besteht. Als Ernennungserfordernisse für die ausgeschriebenen Gegenstände sind die in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz vorgeschriebenen Erfordernisse zu erfüllen. Nicht voll lehrbefähigte oder ungeprüfte bzw. teilgeprüfte Bewerber/innen können nur dann berücksichtigt werden, wenn keine voll lehrbefähigten bzw. geprüften Bewerber/innen zur Verfügung stehen. Die Gesuche sind unter Anschluss: 1. des Nachweises der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. der Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, 2. der Lehrbefähigungszeugnisse (Staatsprüfungszeugnisse, Diplomprüfungszeugnisse), 3. sämtliche etwaiger Verwendungszeugnisse (Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung des Probejahres oder Unterrichtspraktikums bzw. Nachweis über die vorgeschriebene Berufspraxis und 4. eines Lebenslaufes 5. bis längstens 18. Juni 2010 (Poststempel) bei der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik einzubringen. Bezüglich der Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, gilt folgendes: Einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle sind die allgemein erforderlichen Unterlagen anzuschließen. Ferner ist für die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens die Vorlage sämtlicher im Ausland erworbener Zeugnisse unter Anschluss aller für die Beurteilung notwendigen Nachweise (Studienbücher, Semesterzeugnisse, usw.) in beglaubigten Kopien und gegebenenfalls übersetzt erforderlich. Für die Hochschule:
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